1. Untere Denkmalschutzbehörden
Zuständigkeit: Kommunale Ebene (z. B. Stadtverwaltungen oder Landkreise)
- Aufgaben:
- Bearbeitung von Anträgen auf Veränderungen oder Restaurierungen an Denkmälern.
- Überwachung des Schutzes von Denkmälern vor Ort.
- Beratung von Eigentümern und Antragstellern zu den gesetzlichen Vorgaben.
- Zusammenarbeit mit höheren Denkmalbehörden.
2. Obere Denkmalschutzbehörden
Zuständigkeit: Landesebene (z. B. Bezirksregierungen)
- Aufgaben:
- Koordinierung und Überwachung der Arbeit der unteren Denkmalbehörden.
- Prüfung komplexer oder kontroverser Denkmalschutzfragen.
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Gesetzen und Maßnahmen.
- Vermittlung zwischen unteren Behörden und Landesdenkmalämtern.
3. Landesdenkmalämter
Zuständigkeit: Wissenschaftliche und administrative Fachstellen der Bundesländer
- Aufgaben:
- Inventarisierung von Denkmälern und Pflege des Denkmalverzeichnisses.
- Wissenschaftliche Begutachtung und fachliche Beratung zu Restaurierungen.
- Durchführung von Forschung und Dokumentation zu Denkmälern.
- Erstellung von Richtlinien und Leitfäden für den DenkmalschutzDenkmalschutz Englisch: Heritage protection Französisch: Protection du patrimoine Italienisch: Protezione del patrimonio Latein: Patrimonii tutela Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kulturdenkmalen. Denkmalschutz – Wikipedia .
- Organisation von Fortbildungen für Denkmalpfleger und Restauratoren.
Beispiele für Landesdenkmalämter:
- Baden-Württemberg: Landesamt für DenkmalpflegeDenkmalpflege Englisch: Monument preservation Französisch: Conservation des monuments Italienisch: Conservazione dei monumenti Latein: Monumentorum cura Wissenschaftliche und praktische Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen. Denkmalpflege – Wikipedia im Regierungspräsidium Stuttgart
- Bayern: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Nordrhein-Westfalen: LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen / LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
- Berlin: Landesdenkmalamt Berlin
4. Denkmalbehörden auf Bundesebene
Zuständigkeit: Institutionen mit bundesweiter Verantwortung
- Aufgaben:
- Entwicklung von Richtlinien für den nationalen Denkmalschutz.
- Unterstützung und Koordination bei länderübergreifenden Projekten.
- Verwaltung von Denkmälern von nationaler Bedeutung.
- Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNESCO.
Beispiele:
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Fördert Restaurierungsprojekte und engagiert sich in der Denkmalbildung.
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): Verantwortlich für Bundesbauten und Denkmalpflege im Eigentum des Bundes.
5. Fachämter für spezielle Denkmaltypen
Einige Bundesländer haben Fachstellen für bestimmte Denkmaltypen oder Themenbereiche eingerichtet:
- Archäologische Denkmäler: Archäologische Landesämter (z. B. Archäologische Denkmalpflege Hessen)
- Technische Denkmäler: Fachstellen für Industriekultur und Technikgeschichte.
- Garten- und Landschaftsdenkmäler: Fachämter für historische Gärten und Kulturlandschaften.
6. Denkmalpflegeorganisationen und Stiftungen
Neben den staatlichen Behörden gibt es private und gemeinnützige Organisationen, die im Bereich Denkmalschutz tätig sind:
- Deutsche UNESCO-Kommission: Setzt sich für den Schutz des Weltkulturerbes in Deutschland ein.
- Europa Nostra Deutschland: Fördert das kulturelle Erbe und internationale Zusammenarbeit im Denkmalschutz.
- DenkmalAkademie: Bietet Weiterbildung und Beratung für Denkmalpflege an.