Thomas Heisig

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Zuständige Behörden und Fachämter in Deutschland

1. Untere Denkmalschutzbehörden

Zuständigkeit: Kommunale Ebene (z. B. Stadtverwaltungen oder Landkreise)

  • Aufgaben:
    • Bearbeitung von Anträgen auf Veränderungen oder Restaurierungen an Denkmälern.
    • Überwachung des Schutzes von Denkmälern vor Ort.
    • Beratung von Eigentümern und Antragstellern zu den gesetzlichen Vorgaben.
    • Zusammenarbeit mit höheren Denkmalbehörden.

2. Obere Denkmalschutzbehörden

Zuständigkeit: Landesebene (z. B. Bezirksregierungen)

  • Aufgaben:
    • Koordinierung und Überwachung der Arbeit der unteren Denkmalbehörden.
    • Prüfung komplexer oder kontroverser Denkmalschutzfragen.
    • Unterstützung bei der Durchsetzung von Gesetzen und Maßnahmen.
    • Vermittlung zwischen unteren Behörden und Landesdenkmalämtern.

3. Landesdenkmalämter

Zuständigkeit: Wissenschaftliche und administrative Fachstellen der Bundesländer

  • Aufgaben:
    • Inventarisierung von Denkmälern und Pflege des Denkmalverzeichnisses.
    • Wissenschaftliche Begutachtung und fachliche Beratung zu Restaurierungen.
    • Durchführung von Forschung und Dokumentation zu Denkmälern.
    • Erstellung von Richtlinien und Leitfäden für den DenkmalschutzDenkmalschutz Englisch: Heritage protection Französisch: Protection du patrimoine Italienisch: Protezione del patrimonio Latein: Patrimonii tutela Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kulturdenkmalen. Denkmalschutz – Wikipedia .
    • Organisation von Fortbildungen für Denkmalpfleger und Restauratoren.

Beispiele für Landesdenkmalämter:

  • Baden-Württemberg: Landesamt für DenkmalpflegeDenkmalpflege Englisch: Monument preservation Französisch: Conservation des monuments Italienisch: Conservazione dei monumenti Latein: Monumentorum cura Wissenschaftliche und praktische Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen. Denkmalpflege – Wikipedia im Regierungspräsidium Stuttgart
  • Bayern: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Nordrhein-Westfalen: LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen / LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
  • Berlin: Landesdenkmalamt Berlin

4. Denkmalbehörden auf Bundesebene

Zuständigkeit: Institutionen mit bundesweiter Verantwortung

  • Aufgaben:
    • Entwicklung von Richtlinien für den nationalen Denkmalschutz.
    • Unterstützung und Koordination bei länderübergreifenden Projekten.
    • Verwaltung von Denkmälern von nationaler Bedeutung.
    • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNESCO.

Beispiele:

  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Fördert Restaurierungsprojekte und engagiert sich in der Denkmalbildung.
  • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): Verantwortlich für Bundesbauten und Denkmalpflege im Eigentum des Bundes.

5. Fachämter für spezielle Denkmaltypen

Einige Bundesländer haben Fachstellen für bestimmte Denkmaltypen oder Themenbereiche eingerichtet:

  • Archäologische Denkmäler: Archäologische Landesämter (z. B. Archäologische Denkmalpflege Hessen)
  • Technische Denkmäler: Fachstellen für Industriekultur und Technikgeschichte.
  • Garten- und Landschaftsdenkmäler: Fachämter für historische Gärten und Kulturlandschaften.

6. Denkmalpflegeorganisationen und Stiftungen

Neben den staatlichen Behörden gibt es private und gemeinnützige Organisationen, die im Bereich Denkmalschutz tätig sind:

  • Deutsche UNESCO-Kommission: Setzt sich für den Schutz des Weltkulturerbes in Deutschland ein.
  • Europa Nostra Deutschland: Fördert das kulturelle Erbe und internationale Zusammenarbeit im Denkmalschutz.
  • DenkmalAkademie: Bietet Weiterbildung und Beratung für Denkmalpflege an.

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