Thomas Heisig

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Was sind Denkmäler?

Ein Denkmal ist ein Objekt oder eine Anlage, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Die Kriterien für die Unterschutzstellung umfassen kulturelle, historische, wissenschaftliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer und internationalen Richtlinien wie der Charta von VenedigCharta von Venedig Englisch: Venice Charter Französisch: Charte de Ven  .

Definition von Denkmälern

Ein Denkmal ist ein Objekt, eine bauliche Anlage oder eine Sache, die aufgrund ihrer kulturellen, historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung als schützenswert eingestuft wird. Die Definition und rechtliche Grundlage für Denkmäler ist in den Denkmalschutzgesetzen der jeweiligen Länder festgelegt.

Kernpunkte der Definition:

  • Historische Bedeutung: Zeugen der Geschichte, wie Burgen, Schlösser oder historische Stadtkerne.
  • Künstlerische Bedeutung: Hervorragende Bauwerke oder Skulpturen, die für ihre Epoche beispielhaft sind.
  • Wissenschaftliche Bedeutung: Objekte mit Quellenwert für Forschung und Bildung.
  • Städtebauliche Bedeutung: Ensembles und Einzelobjekte, die das Erscheinungsbild von Orten prägen.
  • Volkskundliche Bedeutung: Zeugnisse von Traditionen, Alltagskultur oder handwerklichem Können.

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