In Deutschland sind die Zuständigkeiten für den DenkmalschutzDenkmalschutz Englisch: Heritage protection Französisch: Protection du patrimoine Italienisch: Protezione del patrimonio Latein: Patrimonii tutela Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kulturdenkmalen. Denkmalschutz – Wikipedia zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Der Denkmalschutz liegt primär in der Verantwortung der Bundesländer, während der Bund unterstützende und koordinierende Aufgaben wahrnimmt. Die folgende Übersicht erläutert die verschiedenen Ebenen und ihre Aufgaben:
1. Untere Denkmalbehörden
- Zuständigkeit: Auf kommunaler Ebene angesiedelt, zuständig für die praktische Umsetzung des Denkmalschutzes vor Ort.
- Aufgaben:
- Bearbeitung von Anträgen zu baulichen Veränderungen an Denkmälern.
- Beratung von Eigentümern zu den Vorschriften des Denkmalschutzes.
- Kontrolle der Einhaltung denkmalrechtlicher Vorschriften.
- Beispiele: Denkmalämter in Städten und Gemeinden, wie das Denkmalamt der Stadt Köln.
2. Obere Denkmalbehörden
- Zuständigkeit: Auf Landesebene angesiedelt, koordinieren und überwachen die unteren Denkmalbehörden.
- Aufgaben:
- Entscheidung über komplexe und übergreifende denkmalrechtliche Fragen.
- Genehmigung von Maßnahmen an besonders bedeutenden Denkmälern.
- Koordinierung von Fördermitteln.
- Beispiele: Bezirksregierungen oder Landesämter für DenkmalpflegeDenkmalpflege Englisch: Monument preservation Französisch: Conservation des monuments Italienisch: Conservazione dei monumenti Latein: Monumentorum cura Wissenschaftliche und praktische Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen. Denkmalpflege – Wikipedia, wie die Obere Denkmalbehörde in NRW.
3. Landesdenkmalämter
- Zuständigkeit: Wissenschaftliche und fachliche Beratung, Erstellung von Denkmallisten.
- Aufgaben:
- Erfassung und Inventarisierung von Denkmälern.
- Erstellung wissenschaftlicher Gutachten.
- Beratung von Eigentümern und Denkmalbehörden.
- Durchführung von Forschungsprojekten und archäologischen Untersuchungen.
- Beispiele:
- NRW: Landschaftsverband Rheinland (LVR) – Amt für Denkmalpflege.
- Bayern: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege.
4. Bundesbehörden und Institutionen
- Zuständigkeit: Keine direkte Verantwortung für den Denkmalschutz, jedoch koordinierende und unterstützende Aufgaben.
- Aufgaben:
- Förderung von bundesweiten Denkmalschutzprojekten.
- Unterstützung der Länder durch Programme wie das Denkmalschutz-Sonderprogramm.
- Kooperation mit internationalen Organisationen wie der UNESCO.
- Beispiel:
- Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
5. UNESCO und internationale Kooperationen
- Zuständigkeit: Schutz und Förderung von Weltkulturerbestätten.
- Aufgaben:
- Anerkennung und Unterstützung von Denkmälern mit globaler Bedeutung.
- Förderung internationaler Standards und Austauschprogramme.
- Beispiele: UNESCO-Welterbestätten in Deutschland wie der Kölner Dom.
Zusammenfassung der Behördenstruktur
Ebene | Behörden | Aufgaben |
---|---|---|
Kommunal | Untere Denkmalbehörden | Genehmigung und Beratung vor Ort. |
Landesebene | Obere Denkmalbehörden, Landesdenkmalämter | Koordination, wissenschaftliche Beratung, Denkmallisten. |
Bundesebene | Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) | Förderprogramme, Koordination mit internationalen Organisationen. |
International | UNESCO | Anerkennung und Schutz von Weltkulturerbestätten, Förderung internationaler Standards. |